Einbürgerungstest Kosten: 25 Euro pro Anmeldung

Der Einbürgerungstest kostet 25 Euro. Der Preis ist bundesweit gleich, egal in welchem Bundesland Sie leben; die Kostenpauschale von 25 Euro steht in der Einbürgerungstestverordnung. Bezahlt wird das Geld bei der Anmeldung an die Prüfstelle, nicht erst am Prüfungstag.

Warum die 25 Euro schon bei der Anmeldung fällig sind

In der Prüfungsordnung des BAMF steht klar: Mit der Anmeldung bei der Prüfstelle verpflichten Sie sich zur Zahlung der Kostenpauschale von 25 Euro. Die Prüfstelle nimmt das Geld bei der Anmeldung entgegen. Sie zahlen also für den Platz in der Prüfung, nicht für ein bestandenes Ergebnis; eine Rückzahlung sieht die Prüfungsordnung nicht vor. Welche Zahlungsart möglich ist (Bargeld, Karte oder Überweisung), ist bundesweit nicht geregelt – fragen Sie deshalb direkt bei Ihrer Prüfstelle nach.

Jeder Versuch kostet wieder 25 Euro

Der Test hat 33 Fragen und dauert 60 Minuten. Bestanden haben Sie mit mindestens 17 richtigen Antworten; wer weniger hat, darf den Test wiederholen, und eine Obergrenze für die Zahl der Versuche nennt das BAMF nicht. Weil die Gebühr aber an die Anmeldung gebunden ist, kostet jede Wiederholung erneut 25 Euro. Zwei Versuche bedeuten also 50 Euro.

So können Sie die 25 Euro ganz sparen

Wer einen Integrationskurs besucht, legt am Ende den Test "Leben in Deutschland" ab. Für diesen Test gilt die 25-Euro-Regel ausdrücklich nicht: Die Kosten für die einmalige Teilnahme an den Abschlusstests trägt das BAMF. Mit mindestens 17 von 33 Punkten gilt dieser Test auch als Nachweis für die Einbürgerung. Achtung: Für den Integrationskurs selbst reichen 15 richtige Antworten, für die Einbürgerung brauchen Sie 17.

Wer den Test gar nicht machen muss

Kinder unter 16 Jahren legen keinen Test ab. Befreit ist auch, wer den Test wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit, wegen einer Behinderung oder altersbedingt nicht schaffen kann. Keinen Test brauchen außerdem Menschen mit einem deutschen Schulabschluss. Befreit ist ebenso die frühere Gastarbeiter-Generation, die bis zum 30. Juni 1974 über ein Anwerbeabkommen kam, sowie Vertragsarbeiter, die bis zum 13. Juni 1990 in die DDR kamen.

Die Gebühr für die Einbürgerung kommt dazu

Der Test ist nur der kleine Posten. Der Antrag auf Einbürgerung kostet 255 Euro pro Person. Für ein minderjähriges Kind, das zusammen mit den Eltern eingebürgert wird und kein eigenes Einkommen hat, sind es 51 Euro. Bei sehr geringem Einkommen oder wenn mehrere Kinder mit eingebürgert werden, kann die Gebühr ermäßigt oder in Raten gezahlt werden. Wird der Antrag abgelehnt, bleibt trotzdem eine Gebühr zwischen 25 Euro und dem vollen Betrag.

Was Sie jetzt tun können: Prüfen Sie zuerst, ob Sie überhaupt zahlen müssen. Mindestens 17 Punkte im Test "Leben in Deutschland" oder ein deutscher Schulabschluss machen den Einbürgerungstest überflüssig. Wenn Sie den Test brauchen, üben Sie vorher kostenlos mit dem Online-Testcenter und dem Fragenkatalog des BAMF – ein Vorbereitungskurs ist gesetzlich nicht verpflichtend. Zu welcher Prüfstelle Sie gehen, sagt Ihnen Ihre zuständige Einbürgerungsbehörde.

Offizielle Quellen

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