Einbürgerung beantragen: Antrag Schritt für Schritt

Wer seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt, kann nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) die Einbürgerung beantragen. Die schnellere Einbürgerung nach drei Jahren gibt es seit dem 30. Oktober 2025 nicht mehr. Den Antrag stellen Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde – welche Stelle das ist, hängt von Ihrem Wohnort ab.

Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

Sie brauchen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder einen passenden Aufenthaltstitel, eine geklärte Identität und Einkommen ohne Leistungen nach SGB II oder SGB XII. Dazu kommen Deutsch auf Niveau B1, Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und keine schwerere Verurteilung wegen einer Straftat; kleine Geldstrafen bleiben außer Betracht (§ 10 Absatz 1 und § 12a StAG). Außerdem unterschreiben Sie ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur besonderen Verantwortung Deutschlands für die NS-Verbrechen und den Schutz jüdischen Lebens. Ab 16 Jahren stellen Sie den Antrag selbst, für jüngere Kinder tun das die Eltern.

Den alten Pass müssen Sie nicht abgeben

Seit dem 27. Juni 2024 ist Mehrstaatigkeit grundsätzlich für alle möglich; die alten Regeln in § 12 und § 25 StAG sind weggefallen. Ihr Herkunftsland kann das aber anders regeln und Ihnen die alte Staatsangehörigkeit automatisch entziehen. Fragen Sie deshalb vorher bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Herkunftslandes nach.

Diese Unterlagen sollten Sie sammeln

Nötig sind in der Regel ein gültiger Pass, Nachweise über Ihren Familienstand, Ihr Aufenthaltsdokument, der Mietvertrag und Belege für die fünf Jahre Aufenthalt, zum Beispiel ein Rentenversicherungsverlauf. Arbeitnehmer reichen für den Lebensunterhalt meist Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen ein, Selbstständige den Steuerbescheid. Dazu kommen der Sprachnachweis und das Zertifikat über den Einbürgerungstest. Papiere aus dem Herkunftsland brauchen meist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche.

Test, Gebühr und Antragsweg

Der Einbürgerungstest hat 33 Fragen, dauert 60 Minuten und gilt ab 17 richtigen Antworten als bestanden; er kostet 25 Euro und kann wiederholt werden. Wer einen deutschen Schul- oder Hochschulabschluss hat, muss ihn in der Regel nicht machen. Die Einbürgerung kostet 255 Euro pro Person; für minderjährige Kinder, die zusammen mit den Eltern eingebürgert werden und kein eigenes Einkommen haben, sind es 51 Euro. Bei geringem Einkommen ist eine Ermäßigung möglich. Ob Sie online beantragen können, hängt von Ihrer Behörde ab: Berlin und Hamburg bitten um Online-Anträge, anderswo nur, wenn die Kommune das anbietet.

So lange dauert das Verfahren

Das Bundesportal nennt 18 Monate und mehr; Hamburg gibt aktuell durchschnittlich mehr als 14 Monate an. Die Zahlen schwanken je nach Bundesland, auch weil die Anträge seit der Reform von 2024 stark zugenommen haben – 2025 wurden 333.343 Menschen eingebürgert. Ihre Daten werden ab 16 Jahren an den Verfassungsschutz weitergegeben; das ist gesetzlich vorgeschrieben. Wirksam wird die Einbürgerung erst, wenn Sie die Einbürgerungsurkunde persönlich bekommen – meist bei einer Einbürgerungsfeier.

Was Sie jetzt tun können: Fragen Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung nach, welche Staatsangehörigkeitsbehörde für Sie zuständig ist, und holen Sie das Antragsformular. Prüfen Sie parallel Ihr Sprachniveau und melden Sie sich für den Einbürgerungstest an. Sammeln Sie schon jetzt die Nachweise über Aufenthalt und Einkommen – dieser Teil dauert meist am längsten.

Offizielle Quellen

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