Einbürgerungstest Ergebnisse: Wann kommt das Ergebnis?

Der Einbürgerungstest gilt als bestanden, wenn Sie unter Aufsicht innerhalb von 60 Minuten mindestens 17 der 33 Fragen richtig beantworten. Ihr Ergebnis erfahren Sie aber nicht am Prüfungstag. Die Auswertung findet später an einer anderen Stelle statt, und die Nachricht kommt mit der Post.

17 von 33 Fragen – so wird gerechnet

Jeder Fragebogen enthält 33 Fragen, davon drei Fragen zu dem Bundesland, in dem Sie wohnen. Zu jeder Frage gibt es vier Antworten, eine davon ist richtig. Wichtig ist der Unterschied zum Test „Leben in Deutschland“: Dort reichen 15 richtige Antworten zum Bestehen, für die Einbürgerung brauchen Sie nach der Einbürgerungstestverordnung aber 17.

Warum die Prüfstelle Ihnen nichts sagen darf

Die Prüfstelle führt den Test nur durch. Die Mitarbeiter der Prüfungsaufsicht dürfen Ihnen keine Auskunft über Ihre Leistung geben; gültig ist allein die spätere schriftliche Ergebnismitteilung. Ausgewertet wird in einem streng standardisierten Verfahren bei der Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, nachdem die Unterlagen dort angekommen sind. Führt ein Bundesland den Test mit eigenen Stellen durch, übernimmt dieses Land die Auswertung.

Wann das Ergebnis kommt

Für die Auswertung gibt es keine gesetzliche Frist: Weder die Einbürgerungstestverordnung noch die Prüfungsordnung sagt, wie viele Wochen die Ergebnismitteilung dauern darf. Manche Prüfstellen, zum Beispiel Volkshochschulen in Berlin, geben sechs bis acht Wochen an – das ist ihre eigene Angabe und keine Zusage des Bundesamtes. Das Bundesamt veröffentlicht auf seiner Internetseite, bis zu welchem Prüfungsdatum es die Tests gerade auswertet: Ende August 2026 war das der 17. Juni 2026, also gut zehn Wochen zurück. Die Wartezeit kann also länger sein als sechs bis acht Wochen.

Was in der Ergebnismitteilung steht

Die Bescheinigung wird bei der Regionalstelle nach einheitlichem Vordruck erstellt, unterschrieben, gesiegelt und Ihnen per Post geschickt. Darin stehen Ihre Gesamtpunktzahl und das Prädikat. Es gibt zwei Prädikate: „erfolgreich teilgenommen“ und „teilgenommen“. Ihre Testunterlagen selbst bekommen Sie nicht – auch nicht als Kopie; sie bleiben zwei Jahre bei der Regionalstelle.

Wenn es nicht gereicht hat

Sie können den Test wiederholen. Eine Höchstzahl an Versuchen steht in den Vorschriften nicht; in der Praxis hängt es davon ab, wann Ihre Prüfstelle den nächsten Termin anbietet. Die Gebühr wird bei jeder Anmeldung neu fällig: Nach der Einbürgerungstestverordnung sind das 25 Euro pro Teilnehmer, bei einem Test in Verantwortung des Bundeslandes kann der Betrag abweichen. Bei einer Prüfstelle des Bundesamtes gilt: Nach der Anmeldung muss sie Ihnen spätestens innerhalb von zwölf Wochen einen Termin ermöglichen.

Schauen Sie zuerst auf der Seite des Bundesamtes nach, bis zu welchem Prüfungsdatum gerade ausgewertet wird – so sehen Sie, ob Ihr Test überhaupt schon an der Reihe war. Liegt Ihr Prüfungsdatum deutlich davor und es kommt nichts, fragen Sie bei der Regionalstelle des Bundesamtes nach; die Prüfstelle kann Ihnen dabei nicht helfen. Bewahren Sie die Bescheinigung gut auf: Sie gilt auch nach einem Umzug in ein anderes Bundesland weiter, und eine Kopie legen Sie Ihrem Antrag bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde bei.

Offizielle Quellen

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