Frage 274
Sie haben in Deutschland absichtlich einen Brief geöffnet, der an eine andere Person adressiert ist. Was haben Sie nicht beachtet?
Antwortmöglichkeiten
- die Meinungsfreiheit
- die Schweigepflicht
- das Schweigerecht
- das Briefgeheimnis✓ Richtige Antwort
Erklärung
Das Briefgeheimnis schützt die Post jeder Person und steht in Artikel 10 des Grundgesetzes. Wer absichtlich einen fremden Brief öffnet, verletzt dieses Recht und macht sich strafbar. Die Schweigepflicht ist etwas anderes: Sie verpflichtet zum Beispiel Ärztinnen und Anwälte, Informationen über Patienten oder Mandanten für sich zu behalten.
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