Frage 58

Wer ernennt in Deutschland die Ministerinnen/die Minister der Bundesregierung?

Antwortmöglichkeiten

  • die Bundestagspräsidentin/der Bundestagspräsident
  • der Präsident/die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes
  • der Bundesratspräsident/die Bundesratspräsidentin
  • der Bundespräsident/die BundespräsidentinRichtige Antwort

Erklärung

Die Ministerinnen und Minister werden vom Bundespräsidenten oder von der Bundespräsidentin ernannt und auch wieder entlassen. Frei entscheiden kann das Staatsoberhaupt dabei nicht: Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler schlägt die Personen vor. Den Kanzler wiederum wählt der Bundestag. So wirken Parlament, Regierung und Staatsoberhaupt zusammen.

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