Frage 58
Wer ernennt in Deutschland die Ministerinnen/die Minister der Bundesregierung?
Antwortmöglichkeiten
- die Bundestagspräsidentin/der Bundestagspräsident
- der Präsident/die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes
- der Bundesratspräsident/die Bundesratspräsidentin
- der Bundespräsident/die Bundespräsidentin✓ Richtige Antwort
Erklärung
Die Ministerinnen und Minister werden vom Bundespräsidenten oder von der Bundespräsidentin ernannt und auch wieder entlassen. Frei entscheiden kann das Staatsoberhaupt dabei nicht: Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler schlägt die Personen vor. Den Kanzler wiederum wählt der Bundestag. So wirken Parlament, Regierung und Staatsoberhaupt zusammen.
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