Frage 108
Bei einer Bundestagswahl in Deutschland darf jeder wählen, die/der …
Antwortmöglichkeiten
- seit mindestens 3 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland lebt.
- Bürger/Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 21 Jahre alt ist.
- in der Bundesrepublik Deutschland wohnt und wählen möchte.
- Bürger/Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist.✓ Richtige Antwort
Erklärung
Bei der Bundestagswahl darf wählen, wer Deutsche oder Deutscher ist und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist. Das Wahlrecht beginnt also mit der Volljährigkeit, nicht erst mit 21 Jahren. Drei Jahre sind dafür nicht nötig; wer hier lebt, muss aber seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in Deutschland haben. Ohne deutschen Pass darf man den Bundestag nicht mitwählen.
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