Frage 277

Eine Frau, die ein zweijähriges Kind hat, bewirbt sich in Deutschland um eine Stelle. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Sie bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil sie ...

Antwortmöglichkeiten

  • keine Erfahrungen in diesem Beruf hat
  • kein Englisch spricht
  • Mutter istRichtige Antwort
  • zu hohe Gehaltsvorstellungen hat

Erklärung

Eine Absage allein deshalb, weil eine Bewerberin ein kleines Kind hat, ist eine Benachteiligung wegen des Geschlechts und damit verboten. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) untersagt solche Entscheidungen. Fehlende Berufserfahrung, fehlende Englischkenntnisse oder ein zu hoher Gehaltswunsch sind dagegen sachliche Gründe und keine Diskriminierung.

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