Frage 98
Wenn Abgeordnete im Deutschen Bundestag ihre Fraktion wechseln, …
Antwortmöglichkeiten
- kann die Regierung ihre Mehrheit verlieren.✓ Richtige Antwort
- muss der Bundespräsident/die Bundespräsidentin zuvor sein/ihr Einverständnis geben.
- dürfen die Wähler/Wählerinnen dieser Abgeordneten noch einmal wählen.
- dürfen sie nicht mehr an den Sitzungen des Parlaments teilnehmen
Erklärung
Abgeordnete sind nach Artikel 38 des Grundgesetzes nur ihrem Gewissen verpflichtet. Sie dürfen deshalb die Fraktion wechseln und behalten ihr Mandat bis zum Ende der Wahlperiode. Wechseln genug Abgeordnete, hat die Regierung im Bundestag keine Mehrheit mehr. Eine neue Wahl oder die Zustimmung des Staatsoberhauptes ist dafür nicht nötig.
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