Frage 44
Wen kann man als Bürgerin/Bürger in Deutschland nicht direkt wählen?
Antwortmöglichkeiten
- Landtagsabgeordnete
- Abgeordnete des EU-Parlaments
- den Bundespräsidenten/die Bundespräsidentin✓ Richtige Antwort
- Bundestagsabgeordnete
Erklärung
Das Staatsoberhaupt wird nicht vom Volk gewählt, sondern von der Bundesversammlung. Sie besteht zur Hälfte aus den Abgeordneten des Bundestages und zur Hälfte aus Personen, die die Landesparlamente bestimmen. Abgeordnete für den Bundestag, für die Landtage und für das Europäische Parlament wählen die Bürgerinnen und Bürger dagegen direkt.
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