Frage 138
Was kann ich in Deutschland machen, wenn mir meine Arbeitgeberin/mein Arbeitgeber zu Unrecht gekündigt hat?
Antwortmöglichkeiten
- Kündigungsschutzklage erheben✓ Richtige Antwort
- die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber bei der Polizei anzeigen
- weiterarbeiten und freundlich zur Chefin/zum Chef sein
- ein Mahnverfahren gegen den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin führen
Erklärung
Gegen eine Kündigung kann man beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erheben. Wichtig ist die Frist: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung eingereicht werden. Das Gericht prüft dann, ob die Kündigung wirksam war. Die Polizei ist nicht zuständig, denn es geht nicht um eine Straftat.
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