Frage 127

Warum gibt es die 5 %-Hürde im Wahlgesetz der Bundesrepublik Deutschland? Es gibt sie, weil …

Antwortmöglichkeiten

  • viele kleine Parteien die Regierungsbildung erschweren.Richtige Antwort
  • die kleinen Parteien nicht so viel Geld haben, um die Politiker und Politikerinnen zu bezahlen.
  • die Programme von vielen kleinen Parteien viele Gemeinsamkeiten haben.
  • die Bürgerinnen und Bürger bei vielen kleinen Parteien die Orientierung verlieren können.

Erklärung

Bei Bundestagswahlen kommen nur Parteien ins Parlament, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen. Diese Regel soll verhindern, dass sehr viele kleine Parteien im Bundestag sitzen. Denn mit vielen kleinen Parteien wird es schwer, eine Mehrheit und damit eine stabile Regierung zu bilden. Die Erfahrung aus der Weimarer Republik hat das gezeigt.

Eselsbrücke für diese Frage

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