Frage 128
Parlamentsmitglieder, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, nennt man …
Antwortmöglichkeiten
- Botschafter/Botschafterinnen.
- Ministerpräsidenten/Ministerpräsidentinnen.
- Abgeordnete.✓ Richtige Antwort
- Kanzler/Kanzlerinnen.
Erklärung
Abgeordnete sind die gewählten Mitglieder eines Parlaments, zum Beispiel des Bundestages oder eines Landtages. Die Bürgerinnen und Bürger wählen sie bei der Wahl direkt im Wahlkreis oder über die Liste einer Partei. Botschafterinnen und Botschafter vertreten Deutschland im Ausland und werden nicht gewählt. Ministerpräsidenten leiten die Regierung eines Bundeslandes.
Eselsbrücke für diese Frage
Für diese Frage gibt es in der App eine Eselsbrücke, mit der Sie sich die richtige Antwort dauerhaft merken — zusammen mit Lernstatistiken und echter Prüfungssimulation.
Jetzt kostenlos üben🎁 Android-Beta-Tester werden — lebenslang Premium geschenktWeitere Fragen
- Wer wählt die Bundeskanzlerin/den Bundeskanzler in Deutschland?
- Warum gibt es die 5 %-Hürde im Wahlgesetz der Bundesrepublik Deutschland? Es gibt sie, weil …
- Wer leitet das deutsche Bundeskabinett?
- Wer wählt die deutsche Bundeskanzlerin/den deutschen Bundeskanzler?
- Vom Volk gewählt wird in Deutschland …
- Welcher Stimmzettel wäre bei einer Bundestagswahl gültig?