Frage 128

Parlamentsmitglieder, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, nennt man …

Antwortmöglichkeiten

  • Botschafter/Botschafterinnen.
  • Ministerpräsidenten/Ministerpräsidentinnen.
  • Abgeordnete.Richtige Antwort
  • Kanzler/Kanzlerinnen.

Erklärung

Abgeordnete sind die gewählten Mitglieder eines Parlaments, zum Beispiel des Bundestages oder eines Landtages. Die Bürgerinnen und Bürger wählen sie bei der Wahl direkt im Wahlkreis oder über die Liste einer Partei. Botschafterinnen und Botschafter vertreten Deutschland im Ausland und werden nicht gewählt. Ministerpräsidenten leiten die Regierung eines Bundeslandes.

Eselsbrücke für diese Frage

Für diese Frage gibt es in der App eine Eselsbrücke, mit der Sie sich die richtige Antwort dauerhaft merken — zusammen mit Lernstatistiken und echter Prüfungssimulation.

Jetzt kostenlos üben🎁 Android-Beta-Tester werden — lebenslang Premium geschenkt

Weitere Fragen