Frage 14
Meinungsfreiheit in Deutschland heißt, dass ich …
Antwortmöglichkeiten
- meine Meinung im Internet äußern kann.✓ Richtige Antwort
- Passanten auf der Straße beschimpfen darf.
- meine Meinung nur dann äußern darf, solange ich der Regierung nicht widerspreche.
- Nazi-, Hamas- oder Islamischer Staat-Symbole öffentlich tragen darf.
Erklärung
Artikel 5 des Grundgesetzes schützt die freie Meinungsäußerung. Man darf seine Meinung in Zeitungen, in Leserbriefen, im Internet oder bei Diskussionen sagen – auch wenn man die Regierung scharf kritisiert. Die Meinungsfreiheit hat aber Grenzen: Menschen auf der Straße zu beschimpfen ist eine Beleidigung und strafbar. Auch das öffentliche Zeigen von Symbolen verbotener oder verfassungsfeindlicher Organisationen ist verboten.
Eselsbrücke für diese Frage
Für diese Frage gibt es in der App eine Eselsbrücke, mit der Sie sich die richtige Antwort dauerhaft merken — zusammen mit Lernstatistiken und echter Prüfungssimulation.
Jetzt kostenlos üben🎁 Android-Beta-Tester werden — lebenslang Premium geschenktWeitere Fragen
- Man will die Buslinie abschaffen, mit der Sie immer zur Arbeit fahren. Was können Sie machen, um die Buslinie zu erhalten?
- Sie gehen in Deutschland zum Arbeitsgericht bei …
- Je mehr "Zweitstimmen" eine Partei bei einer Bundestagswahl bekommt, desto …
- Wann kann in Deutschland eine Partei verboten werden?
- Maik und Sybille wollen mit Freunden an ihrem deutschen Wohnort eine Demonstration auf der Straße abhalten. Was müssen sie vorher tun?
- Ab welchem Alter darf man in Deutschland an der Wahl zum Deutschen Bundestag teilnehmen?