Frage 17
Die deutschen Gesetze verbieten …
Antwortmöglichkeiten
- Ungleichbehandlung der Bürger und Bürgerinnen durch den Staat.✓ Richtige Antwort
- Versammlungsfreiheit der Einwohner und Einwohnerinnen.
- Meinungsfreiheit der Einwohner und Einwohnerinnen.
- Petitionen der Bürger und Bürgerinnen.
Erklärung
Artikel 3 des Grundgesetzes verbietet dem Staat, Menschen ungleich zu behandeln, zum Beispiel wegen Geschlecht, Herkunft, Sprache, Religion oder Behinderung. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und das Recht, sich mit einer Petition an das Parlament zu wenden, sind dagegen Grundrechte und ausdrücklich erlaubt.
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