Frage 100

Was gehört nicht zur gesetzlichen Sozialversicherung?

Antwortmöglichkeiten

  • die Pflegeversicherung
  • die LebensversicherungRichtige Antwort
  • die gesetzliche Rentenversicherung
  • die Arbeitslosenversicherung

Erklärung

Die gesetzliche Sozialversicherung besteht aus fünf Zweigen: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung. Für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind diese Versicherungen Pflicht. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen die Beiträge meist je zur Hälfte; bei der Unfallversicherung zahlt nur der Arbeitgeber. Eine Lebensversicherung schließt man dagegen freiwillig bei einer privaten Firma ab, sie gehört deshalb nicht zur gesetzlichen Sozialversicherung.

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