Frage 65

Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …

Antwortmöglichkeiten

  • die Bundesregierung zu kontrollieren.
  • den Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin zu wählen.
  • Gesetze zu entwerfen.
  • das Bundeskabinett zu bilden.Richtige Antwort

Erklärung

Das Bundeskabinett bildet der Bundestag nicht. Er wählt zwar die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler; die Ministerinnen und Minister werden danach auf Vorschlag der Kanzlerin oder des Kanzlers vom Bundespräsidenten ernannt. Gesetze zu entwerfen und zu beschließen sowie die Regierung zu kontrollieren gehört dagegen zu den zentralen Aufgaben des Bundestages.

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