Frage BB-4

Ab welchem Alter darf man in Brandenburg bei Kommunalwahlen wählen?

Antwortmöglichkeiten

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Erklärung

Bei Kommunalwahlen in Brandenburg darf man schon ab 16 Jahren wählen. Gewählt werden dabei zum Beispiel die Gemeindevertretung, der Kreistag und in vielen Orten auch der Bürgermeister. Für die Bundestagswahl gilt weiter ein Mindestalter von 18 Jahren. Auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger dürfen bei Kommunalwahlen mitwählen, wenn sie in der Gemeinde wohnen.

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